Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und hat weitreichende Auswirkungen auf viele Unternehmen. Insbesondere für B2B und B2C Unternehmen ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Anforderungen dieses Gesetzes auseinanderzusetzen, um die notwendigen Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen. Das BFSG zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen erheblich zu verbessern, was eine Reihe von gesetzlichen Anforderungen und Regularien mit sich bringt.
Müssen Sie handeln?
Ja, wenn Ihre Website für den Zugang durch Verbraucher genutzt wird, müssen Sie handeln. Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen online anbieten, einschließlich:
- Webseiten,
- E-Commerce-Plattformen und
- mobile Anwendungen.
- Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
- Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
- Fernsehgeräte mit Internetzugang
- E-Book, Lesegeräte
- Router
Sie müssen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzen, wenn Sie als Hersteller, Händler und Importeure der oben genannten Produkte sowie die Erbringer der oben genannten Dienstleistungen agieren.
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro sind teilweise ausgenommen, sollten aber dennoch die Umsetzung von Barrierefreiheit in Betracht ziehen.
Bis wann müssen Sie handeln?
28. Juni 2025
Machen Sie unseren Test und erfahren Sie, ob Sie handeln müssen
Was muss gemacht werden?
Um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gerecht zu werden, müssen Sie Ihre Websites so gestalten, dass sie für alle Nutzer zugänglich ist. Dies umfasst die Implementierung spezifischer Maßnahmen zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit der Webinhalte. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und eine uneingeschränkte Nutzung der Website zu ermöglichen, unabhängig von individuellen körperlichen oder technischen Einschränkungen.
Insbesondere für Ihre Website bedeutet dies, dass sie die WCAG 2.2 Standards einhalten muss. Das Gesetz fordert zudem ein Monitoring-System zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen. Bei Nichteinhaltung können Bußgelder verhängt werden.
Diese Anpassungen müssen Sie durchführen:
Textalternativen für Bilder
Alle Bilder auf Ihrer Website müssen mit beschreibenden Textalternativen versehen werden. Diese Alternativtexte ermöglichen es Screenreadern, den Inhalt der Bilder verbal darzustellen, wodurch sehbehinderte Nutzer den Kontext und die Informationen der Bilder verstehen können.
Anpassbare Schriftgrößen
Ihre Website muss es Nutzer ermöglichen, die Schriftgröße individuell anzupassen. Dies erleichtert Personen mit Sehschwächen das Lesen der Inhalte und verbessert die allgemeine Zugänglichkeit. Stellen Sie sicher, dass die Schriftgröße flexibel und ohne Layout-Probleme veränderbar ist.
Ausreichend Kontrast
Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund muss ausreichend hoch sein, um auch von Personen mit Sehbeeinträchtigungen gut gelesen werden zu können. Ein hoher Kontrast verbessert die Lesbarkeit und macht Ihre Website für alle Nutzer zugänglicher. Überprüfen Sie die Kontrastverhältnisse und passen Sie diese gegebenenfalls an, um den WCAG 2.2 Standards zu entsprechen.
Hintergrund und Ziel des BFSG
Um sicherzustellen, dass Ihre Website den rechtlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit entspricht, müssen Sie mehrere EU- und deutsche Standards einhalten.
EU-Richtlinien
Der European Accessibility Act (EAA) harmonisiert die Barrierefreiheitsanforderungen innerhalb der EU. Er wurde entwickelt, um eine einheitliche Grundlage für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu schaffen, einschließlich digitaler Inhalte wie Websites und Software. Die Anforderungen des EAA sind in nationales Recht umzusetzen, wie beispielsweise durch das BFSG in Deutschland.
Eine weitere wichtige EU-Richtlinie ist die Web Accessibility Directive (WAD), die speziell auf die Verbesserung der Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen abzielt. Diese Richtlinie wird in Deutschland durch Verordnungen wie die BITV umgesetzt und erfordert die Einhaltung der WCAG-Richtlinien.
Deutsche Gesetze und Verordnungen
In Deutschland ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zentral, um den EAA in nationales Recht zu überführen. Dieses Gesetz legt fest, dass definierte Websites und mobilen Anwendungen bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei sein müssen. Es schreibt vor, dass diese digitalen Angebote die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 einhalten müssen, um die Zugänglichkeit für alle Nutzer sicherzustellen.
Für öffentliche Stellen ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) relevant, die sicherstellt, dass Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen die WCAG 2.1 erfüllen müssen. Diese Verordnung legt die Standards für die digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor fest.
Standards zur Barrierefreiheit
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bieten detaillierte Richtlinien zur Barrierefreiheit digitaler Inhalte. Die WCAG 2.1 und die aktualisierte WCAG 2.2 umfassen Prinzipien wie Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit, die sicherstellen, dass Websites für alle Nutzer zugänglich sind. Diese Standards fordern unter anderem ausreichenden Kontrast, Textalternativen für Bilder und anpassbare Schriftgrößen.
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Nutzer erkennbar sein.
- Bedienbarkeit: Alle Funktionalitäten müssen mit einer Vielzahl von Eingabemethoden zugänglich sein.
- Verständlichkeit: Informationen und Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.
- Robustheit: Inhalte müssen zuverlässig von einer Vielzahl von Nutzeragenten interpretiert werden können.
Zusätzlich gibt es die EN 301 549, eine europäische Norm, die spezifische technische Anforderungen und Testmethoden für die Barrierefreiheit von ICT-Produkten und -Dienstleistungen beschreibt. Sie deckt Hardware, Software und Webinhalte ab.
Für barrierefreie PDF-Dokumente ist der PDF/UA-Standard maßgeblich, der als ISO-Standard definiert ist. Dieser Standard stellt sicher, dass PDF-Dokumente so gestaltet sind, dass sie von allen Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, vollständig genutzt werden können.
Übersicht von BITV 2.0 und WCAG 2.1
BITV 2.0 beruht auf dem europäischen WCAG 2.1 Standard, doch es gibt noch Unterschiede. Wir zeigen Sie Ihnen in der Übersicht:
Aspekt | BITV 2.0 | WCAG 2.1 |
---|---|---|
Grundlage | Deutsche Verordnung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102, integriert nationale Anforderungen zur Barrierefreiheit. | Internationaler Standard für die Barrierefreiheit von Webinhalten, entwickelt vom W3C. |
Rechtliche Verbindlichkeit | Gesetzlich verbindlich für öffentliche Stellen in Deutschland; orientiert sich an WCAG 2.1, aber mit zusätzlichen nationalen Regelungen. | Nicht rechtlich verbindlich, aber weithin akzeptierter Standard und Grundlage für nationale Gesetze. |
Anwendungsbereich | Gilt für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen und bestimmte private Anbieter in Deutschland. | Gilt global für alle Webinhalte, ohne spezifische rechtliche Verpflichtung. |
Erklärung zur Barrierefreiheit | Erfordert eine öffentliche Erklärung zur Barrierefreiheit auf Websites und Apps, einschließlich Aktualisierungspflicht. | WCAG selbst fordert keine Erklärung, aber einige Gesetze, die auf WCAG basieren, tun dies. |
Feedback-Mechanismus | Muss einen Mechanismus zur Meldung von Barrieren und eine Verpflichtung zur Reaktion beinhalten. | WCAG 2.1 enthält keine spezifische Anforderung für Feedback-Mechanismen, wird aber in der Praxis oft ergänzt. |
Überwachung und Berichterstattung | Verpflichtet zu regelmäßigen Überprüfungen und Berichten zur Einhaltung der Barrierefreiheit. | WCAG 2.1 selbst enthält keine Anforderungen zur Überwachung und Berichterstattung, aber wird in entsprechenden gesetzlichen Umsetzungen oft gefordert. |
Technische Anforderungen | Orientiert sich an den WCAG 2.1, integriert diese als Basis für technische Standards. | Definiert 78 Erfolgskriterien in den Bereichen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. |
Konformitätsstufen | Verwendet die WCAG-Konformitätsstufen (A, AA, AAA) als Maßstab für die Erfüllung der Anforderungen. | Stellt drei Konformitätsstufen zur Verfügung: A (minimal), AA (mittel), AAA (hoch). |
Spezifische Anforderungen | Kann nationale Anpassungen oder zusätzliche Anforderungen über WCAG 2.1 hinaus enthalten, z.B. zusätzliche Klarstellungen für deutsche öffentliche Stellen. | Enthält generische Richtlinien, die weltweit anwendbar sind, ohne spezifische nationale Anpassungen. |
Geltung für mobile Anwendungen | Beinhaltet spezifische Anforderungen für mobile Anwendungen, basierend auf EU-Richtlinie 2016/2102. | Umfasst allgemeine Prinzipien und Erfolgskriterien, die auf Web- und mobile Inhalte anwendbar sind, jedoch ohne spezielle Regelungen für Apps. |
Zielgruppe | Verpflichtet vor allem öffentliche Stellen in Deutschland; private Organisationen unter bestimmten Umständen. | Weitgehend freiwillig für alle Webentwickler:innen und Organisationen weltweit, dient als Best Practice. |
Übergangsfristen und spezielle Regelungen
Für bestimmte Dienstleistungen und Produkte gelten Übergangsfristen. Dienstleistungen mit spezifischen Produkten können bis zum 27. Juni 2030 weiterhin mit den bisherigen Produkten erbracht werden. Ein Beispiel hierfür sind Reparaturdienstleistungen, die mit nicht-barrierefreien Geräten durchgeführt werden können, solange diese bereits vor dem Stichtag rechtmäßig genutzt wurden. Selbstbedienungsterminals, wie Geld- oder Ticketautomaten, dürfen bis maximal 2040 genutzt werden, solange sie den Anforderungen entsprechen, die vor dem Stichtag erfüllt wurden. Ein weiteres Beispiel betrifft Fernsehgeräte mit Internetzugang und E-Book-Reader, die nach dem Stichtag barrierefrei gestaltet sein müssen.
Webseiten und Online-Shops müssen hingegen ab dem 28. Juni 2025 vollständig barrierefrei sein.
Wie gehen Sie am besten vor?
Diese Handlungsoptionen haben Sie
Manuelle Anpassungen
- Fügen Sie Textalternativen für Bilder hinzu.
- Ermöglichen Sie anpassbare Schriftgrößen.
- Stellen Sie sicher, dass der Kontrast zwischen Text und Hintergrund ausreichend ist.
Online Tools für die BFSG-Optimierung nutzen:
Kosten der BFSG-Optimierung für Websitebetreiber
Die Kosten für die Umsetzung der Barrierefreiheit können variieren. Sie hängen von der Komplexität Ihrer Website und den notwendigen Anpassungen ab. Kleine Anpassungen können kostengünstig sein, während umfangreichere Überarbeitungen höhere Kosten verursachen können. Sie könnten mit der Überarbeitung der Alternativtexte für Bilder starten – je nach Umfang Ihrer Bilddatenbank ist das schnell getan. Es gibt die Möglichkeit, Bildtexte automatisch generieren zu lassen.
Sollten Sie Fragen zur Umsetzung haben, so sprechen Sie uns an!
Vorteile der Umsetzung
Die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Durch barrierefreie Angebote erreichen Sie eine breitere Kundengruppe und verbessern die Nutzererfahrung für alle Ihre Nutzer. Eine barrierefreie Gestaltung trägt zudem zur Inklusion und Chancengleichheit bei und stärkt das positive Image Ihres Unternehmens in der Öffentlichkeit.
Zusammenfassung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung dar, sondern bietet auch eine Chance, Ihre Produkte und Dienstleistungen für eine breitere Zielgruppe zugänglich zu machen. Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zur Umsetzung, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und die Vorteile der Barrierefreiheit voll auszuschöpfen. So können Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch Ihr Unternehmen zukunftssicher aufstellen und die Kundenzufriedenheit steigern.
Weiterführende Quellen: